Whistleblower

Es ist erklärte Politik von Hapag-Lloyd, interne und externe Regeln und Vorschriften einzuhalten, wie z.B. die Globale Ethikrichtlinie von Hapag-Lloyd, Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, das Wettbewerbsrecht, relevante Embargo- und Sanktionsbestimmungen. Wir bei Hapag-Lloyd sind uns auch unserer Verantwortung bewusst, die Menschenrechte zu respektieren, unsere sozialen und ökologischen Verpflichtungen zu erfüllen und jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb unseres Konzerns als auch entlang unserer Lieferketten zu verhindern.

Hapag-Lloyd pflegt eine "Speak Up"-Kultur und ermutigt seine Mitarbeitenden, Lieferanten und alle Beteiligten innerhalb und außerhalb von Hapag-Lloyd, diesen Ansatz zu unterstützen, indem sie jedes tatsächliche oder potenzielle nicht konforme, unethische oder rechtswidrige Verhalten melden. Hapag-Lloyd hat eine interne Whistleblower- und Non-Retaliation-Policy eingeführt, um ein vertrauenswürdiges System mit angemessenem Schutz für jeden zu schaffen, der ein Compliance-bezogenes Anliegen mitteilen möchte. Damit wird sichergestellt, dass alle gemeldeten Anliegen auf objektive, faire, zeitnahe und vertrauliche Weise behandelt werden.

Die Speak Up Line ist ein unabhängiger, sicherer Meldekanal, der allen externen und internen Parteien* zur Verfügung steht und anonyme Meldungen ermöglicht**.

Klicken Sie hier, um die Speak Up Line aufzurufen:
 

 

Speak Up Line

 

* Wenn Sie ein Mitarbeitender von Hapag-Lloyd sind, ermutigen wir Sie, Compliance-bezogene Bedenken über den für Sie komfortabelsten Kanal zu melden, wie Ihr Vorgesetzter, der lokale oder regionale Compliance Officer, dass Global Compliance Team oder die Speak Up Line.
** Die Speak Up Line ermöglicht anonyme Meldungen, die den lokalen Gesetzen und Vorschriften für das Whistleblowing unterliegen. Bitte beachten Sie, dass die lokalen Gesetze die Offenlegung der Identität der an der Meldung eines Falles beteiligten Personen verlangen können. Insbesondere kann es erforderlich sein, die Identität der meldenden Partei preiszugeben, wenn die Meldung nicht anonym erfolgt ist. Eine solche Pflicht zur Offenlegung von Informationen über den Hinweisgeber kann sich insbesondere aus einer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person gemäß Art. 14 der EU-DSGVO oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen ergeben.

Compliance Kontakt

Sollten Sie Fragen haben oder sich in Bezug auf unsere Compliance Organisation anderweitig mit uns in Verbindung setzen wollen, bieten wir Ihnen hierzu gerne die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Global Compliance Office

Für Themen mit Bezug auf Compliance senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Wenden Sie sich bitte für alle transport- und versandbezogenen Fragen an Ihren lokalen Service Desk.

 

 

 

Back to Top